Fachkraft für Rauchwarnmelder

Qualifizertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder

In den vergangenen Jahren haben die Bundesländer ihre Landesbauordnungen insoweit ergänzt, dass die Aus- und Nachrüstung von Wohngebäuden und Gebäuden mit wohnungsähnlicher Nutzung mit Rauchwarnmeldern gesetzlich bindend ist. Die genauen Bestimmungen und Fristen legt die jeweilige Landesbauordnung fest, wobei allen Gesetzestexten die sog. Anwendungsnorm DIN 14676 zugrunde liegt, die somit rechtsbindend ist.

Die DIN 14676 legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach der Produktnorm DIN EN 14604 fest. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist Voraussetzung für eine fachgerechte, rechtlich einwandfreie Installation und den sicheren Betrieb von Rauchwarnmeldern.

Dafür empfiehlt die DIN 14676, nur Dienstleister zu beauftragen, die über Fachkräfte für Rauchwarnmelder verfügen. Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre aktualisiert wird, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gemäß DIN 14676 zu installieren und turnusgemäß zu warten. Der Nachweis dieser Fachkompetenz wird durch eine schriftliche Prüfung erbracht.

Durch Bestehen dieser Prüfung ist Herr Pfeiffer autorisiert, die Projektierung, Installation und Wartung für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 durchzuführen.

Warum ist das wichtig?

Rechte und Pflichten für Eigentümer:

Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie unterliegen Sie selbstverständlich auch der Rauchmelderpflicht, sofern diese in Ihrem Bundesland beschlossenes Gesetz ist. Eine Übersicht über die Bundesländer mit bestehender Rauchmelderpflicht finden Sie hier.

Rechte und Pflichten für Vermieter:

Für den Einbau der Rauchwarnmelder in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses/der Wohnung verantwortlich (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern). In einigen Bundesländern liegt auch die gesetzliche Wartungspflicht beim Haus- bzw. Wohnungseigentümer. Aber es gibt auch mehrere Bundesländer, die dem unmittelbaren Besitzer – sprich dem Mieter – die Wartung übertragen, falls nicht der Eigentümer die Verpflichtung übernimmt.

Worauf Eigentümer und Vermieter achten sollten:

Eigentümer, die besonderen Wert auf einen zuverlässigen und langlebigen Rauchmelder legen, können sich am unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Rauchmelder mit dem „Q“ sind auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie erhöhte Stabilität geprüft und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.